Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen

§ 1 Diese Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne
des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen
Rechtes, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen pp.

§ 2 Alle Leistungen erbringen wir auftrags- sowie sach- und fachgerecht. Sie gelten – auch bei wiederkehrenden Leistungen – als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn
der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens bei Ingebrauchnahme Beanstandungen
oder Einwendungen erhebt. Diese sind schriftlich unter Angabe von Zeit, Ort, Art
und Umfang eventueller Mängel zu beschreiben. Bei einmaligen Werkleistungen (z. B.
Bauendreinigung) erfolgt eine Abnahme, ggf. in Teilen. Sollte diese unterbleiben, gilt
das Werk als abgenommen, wenn nicht unverzüglich ein Mangel gerügt wird. Falls wir
eine Abnahme förmlich wünschen ist der Auftraggeber verpflichtet, dies binnen 3 Tagen
ab Aufforderung mit uns durchzuführen. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung
nicht nach, gilt das Werk ebenfalls als ordnungsgemäß abgenommen.
Begründete Mängel werden durch Nacherfüllung beseitigt. Schadensersatzansprüche
sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 3 Die einer erteilten Rechnung zugrunde liegenden Maße sind dann richtig, wenn der
Auftraggeber ihr nicht unverzüglich widerspricht.

§ 4 Der Auftraggeber hat kein Recht, Sicherheitsbeträge für die Leistungserbringung oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten.

§ 5 Rechnungen sind netto und ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar.
Skontoabzüge dürfen ohne ausdrückliche Zubilligung nicht in Ansatz gebracht werden.
Monatliche Pauschalen sind spätestens am letzten Tag des laufenden Monats fällig und
auf eines der Konten unserer Firma zu leisten.

§ 6 Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz unserer Firma.

§ 7 Geschäftsnotwendige Daten werden, soweit es das Gesetz zulässt, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

§ 8 Sollte sich die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen herausstellen, tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem
angestrebten Zweck rechtlich, tatsächlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.